Anwartschaftsdeckungsverfahren

Anwartschaftsdeckungsverfahren
I. Lebensversicherung: Finanzierungsverfahren zur Deckung von Verpflichtungen aus Versicherungswagnissen der  Lebensversicherung oder der  betrieblichen Altersversorgung. Die zur späteren Leistungserfüllung benötigten Beträge werden bereits während der Anwartschaftszeit, also vor Eintritt des Versicherungsfalls, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen angesammelt. Die Finanzierung kann durch individuell kalkulierte Beiträge, aber auch durch altersunabhängige Durchschnittsprämien erfolgen. In jedem Fall muss zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer der versicherungstechnische  Barwert der zukünftigen Versicherungsleistungen mit dem versicherungstechnischen Barwert der zukünftigen Einnahmen (Beiträge) zuzüglich der bereits angesammelten Mittel übereinstimmen.
II. Sozialversicherung:Das Deckungsverfahren entspricht nicht dem A., da es nicht auf der Grundlage einer Barwertberechnung aufgebaut ist. Gegenüber gestellt werden die Einnahmen und Ausgaben in ihrer Nominalhöhe, für vorgegebene Deckungsabschnitte sollen die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben und zur Bildung eines Reservefonds ausreichen.
- Vgl. auch  Beiträge.

Lexikon der Economics. 2013.

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